Niederspannungs-Kabelgarnituren und Zubehör

Als Niederspannung bezeichnet man Wechselspannungen bis 1000 Volt und Gleichspannungen bis 1500 Volt. Der Bereich der Niederspannung umfasst neben Kleinspannungen zum Beispiel auch die 230/400 Volt-Netze. Rechtliche Regelungen von Niederspannungsanlagen innerhalb der EU sind im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie festgelegt.

Niederspannungsrichtlinie
Die neue Ausgabe der Niederspannungsrichtlinie enthält nur dezente Neuregelungen wie die etwas versteckt enthaltene Risikoanalyse und genauere Vorgaben an Hersteller und Händler. Seit erscheinen der ersten Ausgabe von 1973 mit der Nummer  73/23/EWG sind entsprechende Sicherheitsanforderungen verbindlich. Seit 1. Januar 1997 ist kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt. Die CE-Kennzeichnung kann bei Erfüllung der in der Niederspannungsrichtlinie genannten Sicherheitsziele angebracht werden. Dies bedeutet im Allgemeinen die Erfüllung der in einer harmonisierten Norm genannten detaillierten technischen Vorgaben.

Unter diese Richtlinie fallen alle elektrischen Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen. Die untere Spannungsgrenze ist entgegen der Planung der Jahre 2002-2005 bei den bestehenden Werten belassen worden, da der Aufwand bei einer Umstellung unangemessen wäre. Viele Normen sehen aber eine 0-Volt-Grenze im Anwendungsbereich vor.

Bitte beachten Sie, dass viele der hier gelisteten Normen aufgrund der RED-Richtlinie (Funkanlagen) auf die entsprechenden Produkte zum Nachweis der elektrischen Sicherheit anzuwenden sind!

Zum Begriff "Elektrische Betriebsmittel": dies sind alle Gegenstände und Einrichtungen zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Umsetzen und Verbrauchen elektrischer Energie. Als Beispiele seien genannt: Generatoren, Kabel, Schalter, Steckdosen, Akkumulatoren, Transformatoren, Leuchten, Haushaltsgeräte, Motoren.

Hinweis für den Maschinenbau: die Maschinenrichtlinie besagt in Anhang 1 Punkt 1.5.1, dass die Niederspannungsrichtlinie nicht deklariert werden soll. Inhaltlich ist das nicht unumstritten und wurde bislang noch nie als Mangel einem Konformitätserklärungsaussteller von Behördenseite vorgeworfen.

Inhaltlich sind bei Maschinen die Anforderungen typischer Normen wie  z.B. der EN 60204 einzuhalten.


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